Die Staatsanwaltschaft stellt die Strafverfahren gegen Hans Fehr und seine Frau wegen illegaler Beschäftigung einer Putzfrau ein. Sie hätten nicht gewusst, dass sie gegen das Gesetz verstiessen. Zu diesem Schluss kommt die Zürcher Staatsanwaltschaft.
NZZ online, 01.03.2013 ► Link

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Schweiz einen Iraner nicht in sein Heimatland zurückschicken darf

  • NZZ, 18.11.2014 ► Link
  • Informationsplattform humanrights.ch: Verletzung von Art. 3 EMRK (drohende Folter bei Ausweisung in den Iran) ► Link

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sein Veto gegen die bedingungslose Abschiebung einer afghanischen Familie nach Italien eingelegt. Mit dem Urteil wird das sogenannte Dublin-System in der Praxis unterminiert.

  • NZZ online, 04.11.2014 ► Link
  • Über die Folgen des Urteils für die Schweiz und Reaktionen in Italien. Echo der Zeit, 04.11.2014 ► Link
  • Informationsplattform humanrights.ch: Wichtiger Entscheid für den Schutz von Flüchtlingen in Europa ► Link

 

Fürth - Weil sie einem schwer kranken Flüchtlingskind im Zirndorfer Aufnahmelager nicht geholfen haben, sind drei Mitarbeiter zu Geldstrafen verurteilt worden.

  • Nordbayern.de, 15.04.2014 ► lesen (pdf 116KB)

Wer einen Menschen als «Sauausländer» oder «Dreckasylant» bezeichnet, kann laut Bundesgericht nicht wegen Rassendiskriminierung bestraft werden. Möglich ist eine Verurteilung wegen Beschimpfung.

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Falle eines Asylbewerbers aus dem Sudan gegen die Schweiz entschieden. Sie darf den Mann nicht ausschaffen. Nach Ansicht der Richter droht ihm in seinem Heimatland Folter.

  • SRF News, 07.01.2014 ► Link
  • Informationsplattform humanrights.ch: EGMR-Verurteilung wegen unzulässiger Wegweisung in den Sudan ► Link

Wenn abgewiesene Asylbewerber nicht in der Notunterkunft leben, die ihnen zugewiesen wurde, muss der betroffene Kanton trotzdem die Krankenkassenprämien übernehmen.
Das hat das Bundesgericht in einem Fall aus dem Kanton Solothurn entschieden. Das Gericht schreibt, nothilfeberechtigte Personen seien obligatorisch krankenversichert. Daher könne dieser Versicherungsschutz nicht von zusätzlichen Auflagen abhängig gemacht werden.
Es geht um eine abgewiesene Asylbewerberin aus dem Iran, deren Wohnkosten von einer Drittperson übernommen werden und deren Aufenthalt vom Kanton Solothurn geduldet wird.

  • Bericht in der Solothurner Zeitung, 31.08.2012 ► Link
  • Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR): Bezahlung der Krankenkassenprämien ► Link

Ein abgewiesener Asylbewerber kämpfte bis vor Bundesgericht um sein Rechaud. Mit Erfolg.

Weil er bisher nicht ausgewiesen werden konnte, erhält ein Sans-Papiers aus Bangladesh seit viereinhalb Jahren nur noch Nothilfe. Damit sei die Grenze des Zumutbaren überschritten, entschied nun das Bundesgericht.
Bericht im Tagesanzeiger, 27.06.2012 ► Link
Bundesgericht, Urteil vom 26.04.2012 ► lesen (pdf 105KB)

Falls ein langjähriger Nothilfebezüger aus Bangladesch nicht innert kurzer Frist in sein Heimatland zurückgeschickt werden kann, muss ihm laut Bundesgericht eine Erwerbstätigkeit erlaubt werden. Gemäss Gericht gibt es auch für Papierlose eine Grenze des Zumutbaren.
Der heute 50-Jährige Mann war vor 17 Jahren in die Schweiz gekommen und hatte erfolglos um Asyl ersucht. Die behördlich angeordnete Wegweisung konnte bis heute nicht vollzogen werden, weil die dazu notwendigen Papiere seines Heimatlandes Bangladesch fehlen. Seit viereinhalb Jahren erhält der Betroffene nur noch Nothilfe.

  • Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR): Arbeitsbewilligung bei Nothilfe ► Link