Im Kanton Graubünden ist eine private Unterbringung von abgewiesenen Asylsuchenden möglich.
Die Asylsuchenden müssen den Wohnort dem Zentrumsleiter vom Flüeli in Valzeina bekanntgeben und von dort die Erlaubnis zur privaten Unterbringung einholen. Diese Erlaubnis wird nur in speziellen Fällen verweigert. Die Asylsuchenden müssen wöchentlich beim Heimleiter eine Unterschrift zur Anwesenheitskontrolle abgeben.

Bei der privaten Unterbringung übernimmt der Kanton Graubünden die Gesundheitskosten der Asylsuchenden. Alle anderen Kosten müssen von der Zivilgesellschaft getragen werden.

In den Zentren in Graubünden müssen die Familien in einem einzigen Zimmer zusammenleben, auch über Jahre. Die Private Unterbringung ermöglicht Einzelpersonen, Familien, Kindern ausserhalb des belastenden Umfeldes eines Mehrbettzimmers eines Zentrums zu leben, in Achtung der Privatsphäre und Menschenwürde.

Stand: Februar 2023