Wer einen Menschen als «Sauausländer» oder «Dreckasylant» bezeichnet, kann laut Bundesgericht nicht wegen Rassendiskriminierung bestraft werden. Möglich ist eine Verurteilung wegen Beschimpfung.
Wer einen Menschen als «Sauausländer» oder «Dreckasylant» bezeichnet, kann laut Bundesgericht nicht wegen Rassendiskriminierung bestraft werden. Möglich ist eine Verurteilung wegen Beschimpfung.