Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Falle eines Asylbewerbers aus dem Sudan gegen die Schweiz entschieden. Sie darf den Mann nicht ausschaffen. Nach Ansicht der Richter droht ihm in seinem Heimatland Folter.

  • SRF News, 07.01.2014 ► Link
  • Informationsplattform humanrights.ch: EGMR-Verurteilung wegen unzulässiger Wegweisung in den Sudan ► Link