Weil er bisher nicht ausgewiesen werden konnte, erhält ein Sans-Papiers aus Bangladesh seit viereinhalb Jahren nur noch Nothilfe. Damit sei die Grenze des Zumutbaren überschritten, entschied nun das Bundesgericht.
Bericht im Tagesanzeiger, 27.06.2012 ► Link
Bundesgericht, Urteil vom 26.04.2012 ► lesen (pdf 105KB)