Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Schweiz einen Iraner nicht in sein Heimatland zurückschicken darf

  • NZZ, 18.11.2014 ► Link
  • Informationsplattform humanrights.ch: Verletzung von Art. 3 EMRK (drohende Folter bei Ausweisung in den Iran) ► Link