Für die Personengruppe Asylverfahren abgeschlossen wurden vom Migrationsamt Graubünden bis Februar 2024 ein Härtefallgesuch nach Art.14 Abs.2 AsylG dem SEM zur Prüfung unterbreitet.
► Statistik Härtefälle Graubünden vom 01.01.2024 bis 29.02.2024 (pdf 16KB)

Aktuelle Bündner Kriterien für die Prüfung als Härtefall.
► „Informationsblatt“ des Amtes für Migration und Zivilrecht Graubünden ab 01.01.2020 (pdf 80KB)

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