Falls ein langjähriger Nothilfebezüger aus Bangladesch nicht innert kurzer Frist in sein Heimatland zurückgeschickt werden kann, muss ihm laut Bundesgericht eine Erwerbstätigkeit erlaubt werden. Gemäss Gericht gibt es auch für Papierlose eine Grenze des Zumutbaren.
Der heute 50-Jährige Mann war vor 17 Jahren in die Schweiz gekommen und hatte erfolglos um Asyl ersucht. Die behördlich angeordnete Wegweisung konnte bis heute nicht vollzogen werden, weil die dazu notwendigen Papiere seines Heimatlandes Bangladesch fehlen. Seit viereinhalb Jahren erhält der Betroffene nur noch Nothilfe.

  • Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR): Arbeitsbewilligung bei Nothilfe ► Link