Abgewiesenen Asylbewerbern und Sans-Papiers darf die Heirat in der Schweiz nicht systematisch verweigert werden. Voraussetzung für die Eheschliessung ist aber insbesondere, dass keine Indizien für eine Scheinehe vorliegen dürfen. Das hat das Bundesgericht bekräftigt.

  • Südostschweiz, 30.01.2012 ► Link
  • Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR): Recht auf Eheschliessung und rechtswidriger Aufenthalt ► Link

Das Zürcher Obergericht senkte anfangs Mai 2009 in zweiter Instanz den Tagessatz eines wegen illegalen Aufenthalts verurteilten Sans-Papiers auf 4 Franken.
Bericht Solidarité sans frontières ► Link

Asylbewerbern ist das Arbeiten in der Schweiz nicht gestattet. Was aber ist mit unbezahlter Arbeit? Diese Frage musste am 23.April das Aargauer Bezirksgericht beantworten. Der betreffende Asylbewerber moderierte ohne Entgelt eine Ausländer-Sendung im Lokalradio. Deswegen wurde er vom kantonalen Flüchtlingsamt angezeigt und von den Behörden mit 300 Franken gebüsst. Heute ging der Asylbewerber mit Unterstützung des Radios vor Gericht, um diese Busse anzufechten. Reto Holzgang berichtet: ► Link