Iran und Pakistan sind keine sicheren Drittstaaten für Flüchtlinge aus Afghanistan, sagt das Bundesverwaltungsgericht in mehreren neuen Urteilen. Es stellt sich damit gegen das Staatssekretariat für Migration.
SRF News, 08.09.2023 ► Link

Die Durchsetzungshaft gegen eine ausländische Person ist aufzuheben, wenn im konkreten Fall aufgrund der Corona-Pandemie eine Ausreise in absehbarer Zeit objektiv unmöglich ist. Nicht massgebend ist dabei, ob die betroffene Person in der Durchsetzungshaft bei Papierbeschaffung oder Identitäts-Feststellung kooperiert hat.
Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 08.10.2020 ► Link

Die wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz verurteilte Flüchtlingshelferin Anni Lanz ist vor Bundesgericht mit einem Antrag auf Freispruch gescheitert.
Sie könne keinen Notstand geltend machen und habe rechtswidrig gehandelt, indem sie ein Ausschaffungsverfahren ignoriert habe, urteilten die Richter.
SRF News, 07.08.2020 ► Link

Rüge für SEM
Neues Asylverfahren ist schnell – aber nicht in jedem Fall fair
Das Staatssekretariat für Migration gibt Fehler in der Triage von Asylbewerbern zu und hat seine Praxis angepasst.
SRF News, 19.06.2020 ► Link

Das Bundegericht hat am 9. Juni 2020 bestätigt, dass die Ausschaffungshaft von Amtes wegen zu beenden ist, wenn Corona-Massnahmen in Kraft sind, da der Wegweisungsvollzug «bloss theoretisch möglich» und daher nicht absehbar ist. ► lesen (pdf 56KB)

Die Schweiz darf gewisse Asylbewerber nur nach Italien zurückschicken, wenn Garantien vorliegen. Das hat seine Gründe.
Salvinis schweres Erbe für Italiens Asylbewerber ► Link

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention verurteilt. Die Schweiz wollte einen zum Christentum konvertierten Afghanen der Ethnie Hazara wegweisen. (Urteil 32218/17 vom 05.11.2019)
swissinfo.ch, 05.11.2019 ► Link

Konvertierte Asylbewerber hoffen
Die Situation hat sich für jene verbessert, die glaubhaft darlegen können, dass sie die Religion aus innerer Überzeugung gewechselt haben.
Südostschweiz, 01.02.2020 ► lesen (pdf 144KB)

Die Schweiz hat laut dem UNO-Ausschuss für Folter im Fall eines äthiopischen Asylsuchenden das Non-Refoulement-Gebot verletzt.

Das Staatssekretariat für Migration trat auf das Asylgesuch des Mannes 2012 nicht ein, weil laut den Dublin-Regeln Italien für das Gesuch zuständig war. Laut dem UNO-Ausschuss hätte aufgrund der Vorgeschichte des Äthiopiers klar sein müssen, dass der Mann ein Folteropfer war und in Italien keine richtige Behandlung erhalten würde.

Das Non-Refoulement-Gebot verbietet die Ausweisung einer Person in ein anderes Land, falls für die Person ein ernsthaftes Risiko von Folter oder unmenschlicher Behandlung besteht.
Medienmitteilung SFH, 29.01.2019 ► Link

Mit dem Grundsatzurteil zu einem asylsuchenden Kurden aus der Türkei stellt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Flüchtlinge, die aufgrund ihrer politischen Überzeugungen verfolgt werden unter Generalverdacht. Ein bloss mutmasslicher Kontakt zu einer Untergruppe der PKK darf nicht ausschlaggebend dafür sein, einen unbescholtenen Mann als Risiko für die innere Sicherheit der Schweiz einzustufen und vom Asyl auszuschliessen. Das Recht auf Schutz vor Verfolgung und Gewalt ist hypothetischen Sicherheitsüberlegungen vorzuziehen.
Schweizerische Flüchtlingshilfe, 05.10.2018 ► Link

Das Bezirksgericht Lausanne hat die Verurteilung einer jungen Frau aufgehoben, die eine Wohnung an einen abgewiesenen iranischen Asylbewerber untervermietet hatte. Amnesty International begrüsst diese Entscheidung. Die Menschenrechtsorganisation warnt vor einem besorgniserregenden Trend zur Kriminalisierung von Migranten- und Flüchtlingsrechtshelfern in der Schweiz.
Amnesty International Schweiz, Medienmitteilung 18. September 2018 ► Link