Das Bezirksgericht Lausanne hat die Verurteilung einer jungen Frau aufgehoben, die eine Wohnung an einen abgewiesenen iranischen Asylbewerber untervermietet hatte. Amnesty International begrüsst diese Entscheidung. Die Menschenrechtsorganisation warnt vor einem besorgniserregenden Trend zur Kriminalisierung von Migranten- und Flüchtlingsrechtshelfern in der Schweiz.
Amnesty International Schweiz, Medienmitteilung 18. September 2018 ► Link