Mit dem Grundsatzurteil zu einem asylsuchenden Kurden aus der Türkei stellt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Flüchtlinge, die aufgrund ihrer politischen Überzeugungen verfolgt werden unter Generalverdacht. Ein bloss mutmasslicher Kontakt zu einer Untergruppe der PKK darf nicht ausschlaggebend dafür sein, einen unbescholtenen Mann als Risiko für die innere Sicherheit der Schweiz einzustufen und vom Asyl auszuschliessen. Das Recht auf Schutz vor Verfolgung und Gewalt ist hypothetischen Sicherheitsüberlegungen vorzuziehen.
Schweizerische Flüchtlingshilfe, 05.10.2018 ► Link