Abgewiesenen Asylbewerbern und Sans-Papiers darf die Heirat in der Schweiz nicht systematisch verweigert werden. Voraussetzung für die Eheschliessung ist aber insbesondere, dass keine Indizien für eine Scheinehe vorliegen dürfen. Das hat das Bundesgericht bekräftigt.

  • Südostschweiz, 30.01.2012 ► Link
  • Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR): Recht auf Eheschliessung und rechtswidriger Aufenthalt ► Link