Asylbewerbern ist das Arbeiten in der Schweiz nicht gestattet. Was aber ist mit unbezahlter Arbeit? Diese Frage musste am 23.April das Aargauer Bezirksgericht beantworten. Der betreffende Asylbewerber moderierte ohne Entgelt eine Ausländer-Sendung im Lokalradio. Deswegen wurde er vom kantonalen Flüchtlingsamt angezeigt und von den Behörden mit 300 Franken gebüsst. Heute ging der Asylbewerber mit Unterstützung des Radios vor Gericht, um diese Busse anzufechten. Reto Holzgang berichtet: ► Link