Für die Personengruppe Asylverfahren abgeschlossen wurde vom Migrationsamt Graubünden im 2016 ein Härtefallgesuch nach Art.14 Abs.2 AsylG dem SEM zur Prüfung unterbreitet.
► Statistik Härtefälle Graubünden vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 (pdf 16KB)

Mit einer Petition versuchten wir im 2016 für eine Person die seit 9 Jahren in der Nothilfe ist, eine Legalisierung seines Aufenthalts durch Gewährung einer humanitären oder einer Härtefallregelung zu erwirken. Leider ist der Kanton Graubünden weiterhin nicht bereit die Kriterien für die Härtefallprüfung so anzupassen, dass auch Personen in der Langzeit-Nothilfe diese erfüllen könnten.
Aktuelle Bündner Kriterien für die Prüfung als Härtefall.
► „Informationsblatt“ des Amtes für Migration und Zivilrecht Graubünden ab 27.04.2015 (pdf 17KB)