Für die Personengruppe Asylverfahren abgeschlossen wurde vom Migrationsamt Graubünden im 2017 null Härtefallgesuche nach Art.14 Abs.2 AsylG dem SEM zur Prüfung unterbreitet.
► Statistik Härtefälle Graubünden vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 (pdf 16KB)

Leider ist der Kanton Graubünden weiterhin nicht bereit die Kriterien für die Härtefallprüfung so anzupassen, dass auch Personen in der Langzeit-Nothilfe diese erfüllen könnten.
Aktuelle Bündner Kriterien für die Prüfung als Härtefall.
► „Informationsblatt“ des Amtes für Migration und Zivilrecht Graubünden ab 27.04.2015 (pdf 17KB)