Für die Personengruppe Asylverfahren abgeschlossen wurde vom Migrationsamt Graubünden im 2015 ein Härtefallgesuch nach Art.14 Abs.2 AsylG dem SEM zur Prüfung unterbreitet.
► Statistik Härtefälle Graubünden vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 (pdf 16KB)
Aktuelle Bündner Kriterien für die Prüfung als Härtefall.
Neu wurden die Kriterien für die sprachliche Integration bei Personen mit wenig Schulbildung leicht gelockert.
► „Informationsblatt“ des Amtes für Migration und Zivilrecht Graubünden ab 27.04.2015 (pdf 17KB)