Für die Personengruppe Asylverfahren abgeschlossen wurden vom Migrationsamt Graubünden im 2021 sechs Härtefallgesuche nach Art.14 Abs.2 AsylG dem SEM zur Prüfung unterbreitet.
(Ein Gesuch für einen Mann mit tibetischer Ethnie wurde vom SEM abgelehnt. Seit einem Bundesverwaltungsgerichtsentscheid von 2014 müssen Tibeter beweisen, dass sie direkt aus Tibet stammen. Sonst wird ihr Gesuch abgewiesen. SRF News, 30.08.2017 ► Link)
► Statistik Härtefälle Graubünden vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 (pdf 16KB)

Aktuelle Bündner Kriterien für die Prüfung als Härtefall.
► „Informationsblatt“ des Amtes für Migration und Zivilrecht Graubünden ab 01.01.2020 (pdf 80KB)