Für die Personengruppe Asylverfahren abgeschlossen wurden vom Migrationsamt Graubünden im 2022 neun Härtefallgesuche nach Art.14 Abs.2 AsylG dem SEM zur Prüfung unterbreitet.
► Statistik Härtefälle Graubünden vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 (pdf 16KB)

An der Sitzung der Härtefallkommission vom 07. Juni 2022 wurde entschieden, wenn ein Gesuch um Erteilung einer Härtefallbewilligung gem. Art. 14 Abs. 2 AsylG positiv an das Staatssekretariat für Migration (SEM) übersteuert wurde ist es den Gesuchstellern erlaubt, sofort dem Erwerb nachzugehen für welchen die Arbeitszusage vorliegt bez. eingereicht wurde.
Beim Verlust der Anstellung wird das Gesuch beim SEM sofort zurückgezogen.


Aktuelle Bündner Kriterien für die Prüfung als Härtefall.
► „Informationsblatt“ des Amtes für Migration und Zivilrecht Graubünden ab 01.01.2020 (pdf 80KB)