Für die Personengruppe Asylverfahren abgeschlossen wurden vom Migrationsamt Graubünden im 2020 vier Härtefallgesuche nach Art.14 Abs.2 AsylG dem SEM zur Prüfung unterbreitet.
Es handelt sich nun erstmals auch um Personen aus dem Flüeli.

► Statistik Härtefälle Graubünden vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 (pdf 16KB)
Bei den zwei abgelehnten Gesuchen ist noch eine Beschwerden hängig. Eingereicht wurden diese zwei Gesuche für eine Frau mit tibetischer Ethnie und ihr Kind.
Der Grund für den Negativentscheid ihrer Gesuche hat mit einer Praxisänderung aus dem Jahr 2014 zu tun. Damals entschieden die Schweizer Behörden, dass Flüchtlinge mit tibetischer Ethnie künftig mit offiziellen Papieren belegen müssen, dass sie nicht in einer exiltibetischen Gemeinde in Indien oder Nepal aufgewachsen sind. Wer das nicht konnte, befand sich fortan in einer Sackgasse. Rund 300 Tibeterinnen und Tibeter sind in der Schweiz von diesem Schicksal betroffen.
Ohne gültige Papiere können sie nicht ausreisen, selbst wenn sie dies möchten. In Nepal oder Indien haben sie keine Identität und erhalten von den Behörden keine Hilfe. In China droht ihnen die politische Verfolgung. Und in der Schweiz leben sie seit dem negativen Asylentscheid illegal und können höchstens Nothilfe beantragen.

Aktuelle Bündner Kriterien für die Prüfung als Härtefall.
Neu muss die zu prüfende Person für die die berufliche Integration 60% des gesamten Aufenthaltes einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sein und nicht mehr 70%
► „Informationsblatt“ des Amtes für Migration und Zivilrecht Graubünden ab 01.01.2020 (pdf 80KB)