Zuger Migrationsamt verstiess gegen Menschenrechte
Das Bundesgericht taxiert Familientrennung durch die Zuger Behörden als unverhältnismässig – und komme der Folter nahe.
SRF News, 16.05.2017 ► Link
Gerichtshof für Menschenrechte urteilt gegen die Schweiz
SRF News, 26.01.2017 ► Link
Muss ein Asylsuchender die Schweiz verlassen, darf er nicht ohne Überprüfung in Ausschaffungshaft genommen werden. Der richterliche Beschluss muss innerhalb von 96 Stunden gefällt werden. Das urteilt heute das Bundesgericht im Fall eines Afghanen und stärkt damit die Rechte der Asylsuchenden.
SRF News, 18.05.2016 ► Link
Urteil 2C_207/2016 – BGE-Publikation ► Link
Die Schweiz darf eine Flüchtlingsfamilie nur dann nach Italien ausschaffen, wenn das Land garantieren kann, die Familie kindergerecht unterzubringen. Das hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor 2 Jahren entschieden.
Jetzt lässt das Bundesverwaltungsgericht die Rückschaffung auch ohne eingehende Prüfung wieder zu.
Asylsuchende werden bis auf Weiteres nicht mehr nach Ungarn zurückgeschickt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Beschwerden zu Entscheiden im Dublin-Verfahren des Staatssekretariats für Migration bleiben hängig, bis Klarheit über die Lage in Ungarn herrscht.
SRF News, 27.02.2016 ► Link
Ein Gericht in der Stadt Lille weist die französische Regierung an, den Tausenden Flüchtlingen am Ärmelkanal «elementarste Rechte» einzuräumen. Zum Beispiel einen Wasseranschluss.
Südostschweiz, 04.11.2015 ► lesen (pdf 205KB)
Familienasyl kann seit dem Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes am 1. Februar 2014 lediglich den Ehegatten (oder den eingetragenen Partnerinnen oder Partnern) und den minderjährigen Kindern von in der Schweiz anerkannten Flüchtlingen, von welchen sie durch die Flucht getrennt wurden, gewährt werden.
Medienmitteilung Bundesverwaltungsgericht, 23.10.2015 ► lesen (pdf 76KB)
Dublin gilt doch. Der werdende Vater Hamid soll nach Griechenland abgeschoben werden.
Schweiz am Sonntag, 13.09.2015 ► lesen (pdf 155KB)
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem zur Publikation bestimmten Urteil die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) aktuell namentlich bei tibetischen Asylsuchenden eingesetzten «Länder- und Alltagswissenstests» untersucht. Im vorliegenden Fall genügt die Herkunftsabklärung des SEM für eine Person tibetischer Ethnie, deren angebliche Sozialisation in der Volksrepublik China bezweifelt wird, den Anforderungen an die Untersuchungspflicht und an die Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht. Das Gericht hebt den Entscheid der Vorinstanz auf und weist das Verfahren zum neuen Entscheid an das SEM zurück.
Medienmitteilung, 12. Juni 2015 ► lesen (pdf 78KB)
Urteil E-3361-2014 ► lesen (pdf 221KB)
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