Ein abgewiesener Asylbewerber kämpfte bis vor Bundesgericht um sein Rechaud. Mit Erfolg.
Weil er bisher nicht ausgewiesen werden konnte, erhält ein Sans-Papiers aus Bangladesh seit viereinhalb Jahren nur noch Nothilfe. Damit sei die Grenze des Zumutbaren überschritten, entschied nun das Bundesgericht.
Bericht im Tagesanzeiger, 27.06.2012 ► Link
Bundesgericht, Urteil vom 26.04.2012 ► lesen (pdf 105KB)
Falls ein langjähriger Nothilfebezüger aus Bangladesch nicht innert kurzer Frist in sein Heimatland zurückgeschickt werden kann, muss ihm laut Bundesgericht eine Erwerbstätigkeit erlaubt werden. Gemäss Gericht gibt es auch für Papierlose eine Grenze des Zumutbaren.
Der heute 50-Jährige Mann war vor 17 Jahren in die Schweiz gekommen und hatte erfolglos um Asyl ersucht. Die behördlich angeordnete Wegweisung konnte bis heute nicht vollzogen werden, weil die dazu notwendigen Papiere seines Heimatlandes Bangladesch fehlen. Seit viereinhalb Jahren erhält der Betroffene nur noch Nothilfe.
Abgewiesenen Asylbewerbern und Sans-Papiers darf die Heirat in der Schweiz nicht systematisch verweigert werden. Voraussetzung für die Eheschliessung ist aber insbesondere, dass keine Indizien für eine Scheinehe vorliegen dürfen. Das hat das Bundesgericht bekräftigt.
Das Zürcher Obergericht senkte anfangs Mai 2009 in zweiter Instanz den Tagessatz eines wegen illegalen Aufenthalts verurteilten Sans-Papiers auf 4 Franken.
Bericht Solidarité sans frontières ► Link
Asylbewerbern ist das Arbeiten in der Schweiz nicht gestattet. Was aber ist mit unbezahlter Arbeit? Diese Frage musste am 23.April das Aargauer Bezirksgericht beantworten. Der betreffende Asylbewerber moderierte ohne Entgelt eine Ausländer-Sendung im Lokalradio. Deswegen wurde er vom kantonalen Flüchtlingsamt angezeigt und von den Behörden mit 300 Franken gebüsst. Heute ging der Asylbewerber mit Unterstützung des Radios vor Gericht, um diese Busse anzufechten. Reto Holzgang berichtet: ► Link
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