Gemäss Art. 27 des eidgenössischen Asylgesetzes werden alle Personen, welche in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, für die Dauer des Verfahrens anhand eines festgelegten Schlüssels auf die Kantone verteilt. Der Kanton Graubünden hat 2.7 Prozent der Asylsuchenden aufzunehmen.
Folgende Aufnahme- beziehungsweise Aufenthaltszahlen von Asylsuchenden ergaben sich dadurch für den Kanton Graubünden in den letzten Jahren:
Quelle: aus der Botschaft der Regierung an den Grossen Rat vom 24. Februar 2015
Der Kanton Graubünden verfügt in seinen eigenen bzw. angemieteten Kollektivunterkünften derzeit über 715 Plätze für die Unterbringung von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen.
Aufnahmekapazitäten der Kollektivunterkünfte in Graubünden mit einem Erstaufnahmezentrum (EAZ), verschiedenen Transitzentren (TRZ), einem Ausreisezentrum (ARZ) sowie einem Minimalzentrum (MIZ)
Quelle: aus der Botschaft der Regierung an den Grossen Rat vom 24. Februar 2015