Die Schweiz darf eine Flüchtlingsfamilie nur dann nach Italien ausschaffen, wenn das Land garantieren kann, die Familie kindergerecht unterzubringen. Das hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor 2 Jahren entschieden.
Jetzt lässt das Bundesverwaltungsgericht die Rückschaffung auch ohne eingehende Prüfung wieder zu.