Das Bezirksgericht Lausanne hat die Verurteilung einer jungen Frau aufgehoben, die eine Wohnung an einen abgewiesenen iranischen Asylbewerber untervermietet hatte. Amnesty International begrüsst diese Entscheidung. Die Menschenrechtsorganisation warnt vor einem besorgniserregenden Trend zur Kriminalisierung von Migranten- und Flüchtlingsrechtshelfern in der Schweiz.
Amnesty International Schweiz, Medienmitteilung 18. September 2018 ► Link
Eine syrische Familie sollte vom Tessin nach Griechenland ausgeschafft werden. Nun stellt die UNO den Entscheid infrage.
BaslerZeitung, 13.06.2018 ► Link
Die Eingrenzung auf einen bestimmten Aufenthaltsrayon kann gegenüber weggewiesenen ausländischen Personen auch dann verfügt werden, wenn zwar keine zwangsweise Ausschaffung, aber eine freiwillige Rückkehr in das Heimatland möglich ist.
Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des Staatssekretariats für Migration (SEM) gut.
SRF News, 08.12.2017 ► Link
Bundesgericht Urteil 2C_287/2017 ► link
Deutliche Verschlechterung der Lage in allen Landesteilen. Wegweisungsvollzug nach Kabul ausnahmsweise zumutbar bei Vorliegen besonders begünstigender Faktoren.
Referenzurteil D-5800/2016, 13.10.2017 ► lesen (pdf 364KB)
L. Bosia von Strafgericht Bellinzona verurteilt, 24 jungen Flüchtenden Einreise, Aufenthalt und Ausreise erleichtert zu haben.
Internet-Zeitung Infosperber, 29.09.2017 ► Link
Der Gerichtshof für Menschenrechte EGMR hat ein wichtiges Urteil zu Wegweisungen nach Eritrea gefällt. Gemäss dem Gericht verstösst die Wegweisung eines Eritreers allein aufgrund der schlechten Menschenrechtslage nicht gegen das Folterverbot. Die Schweiz muss in einem neuen Asylverfahren aber prüfen, ob der drohende Militärdienst in Eritrea das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit verletzt.
amnesty.ch, 20. Juni 2017 ► Medienmitteilung
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Urteil D-7853/20151 vom 31. Mai 2017 mit Beschwerden gegen Nichteintretensverfügungen befasst, die eine Überstellung nach Ungarn beinhalten. Angesichts der bedeutenden Änderungen sowohl der rechtlichen als auch der tatsächlichen Umstände, die seit Sommer 2015 in Ungarn eingetreten sind, kommt das Gericht zum Schluss, dass die Beschwerden gutzuheissen und die Verfahren zur Ergänzung der Instruktion und zum Neuentscheid an das Staatssekretariat für Migration zurückzuweisen sind.
SRF News, 09.06.2017 ► Link
Bundesverwaltungsgericht: Medienmitteilung ► lesen (pdf 80KB) / Urteil ► lesen (pdf 457KB)
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