Die Behandlung gut begründeter Asylgesuche und von Gesuchen aus Herkunftsländern mit einer hohen Quote an vorläufigen Aufnahmen dauert in der Regel mehr als zwei Jahre. Diese Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist für die Betroffenen sehr belastend und verletzt die Verfahrensgarantie.
Gastbeitrag auf humanrights.ch von Laura Rossi, 18. April 2019 ► Link