Die Schweiz vollzieht Zwangsausschaffungen in Herkunftsländer mit prekärer Sicherheits- und Menschenrechtslage. Sie führt auch Dublin-Überstellungen in Staaten durch, in denen die Rechte der Schutzsuchenden nicht gewährleistet sind – Ausnahmen für besonders verletzliche Personen gibt es kaum. Das Ziel: die Abschreckung von Asylsuchenden.

Die SFH kritisiert diese äusserst restritive Praxis seit Jahren und fordert die Behörden auf, beim Vollzug von Wegweisungen keine Menschenrechtsverletzungen in Kauf zu nehmen.
Schweizerische Flüchtlingshilfe, Medienmitteilung 21.04.2019 ► Link

Schweiz schafft wieder in Kriegsgebiete aus
SonntagsBlick, 20.04.2019 ► Link