Der Gerichtshof für Menschenrechte EGMR hat ein wichtiges Urteil zu Wegweisungen nach Eritrea gefällt. Gemäss dem Gericht verstösst die Wegweisung eines Eritreers allein aufgrund der schlechten Menschenrechtslage nicht gegen das Folterverbot. Die Schweiz muss in einem neuen Asylverfahren aber prüfen, ob der drohende Militärdienst in Eritrea das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit verletzt.
amnesty.ch, 20. Juni 2017 ► Medienmitteilung