Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Urteil D-7853/20151 vom 31. Mai 2017 mit Beschwerden gegen Nichteintretensverfügungen befasst, die eine Überstellung nach Ungarn beinhalten. Angesichts der bedeutenden Änderungen sowohl der rechtlichen als auch der tatsächlichen Umstände, die seit Sommer 2015 in Ungarn eingetreten sind, kommt das Gericht zum Schluss, dass die Beschwerden gutzuheissen und die Verfahren zur Ergänzung der Instruktion und zum Neuentscheid an das Staatssekretariat für Migration zurückzuweisen sind.
SRF News, 09.06.2017 ► Link
Bundesverwaltungsgericht: Medienmitteilung ► lesen (pdf 80KB) / Urteil ► lesen (pdf 457KB)