Die Statistik 2011 zeigt, dass das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht im Jahr 2011 ein Härtefallgesuch nach Art. 14 Abs. 2 AsylG für die Personengruppe Asylverfahren abgeschlossen dem BFM zur Prüfung unterbreitet hat.
► Statistik Härtefälle nach Kantonen 2011 (pdf 47KB)

Es freut uns, dass das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht, auch im 2011 ein Härtefallgesuch für eine abgewiesene Person dem BFM zur Prüfung eingereicht hat.
Für die abgewiesenen Asylsuchenden, die schon vor Jahren den negativen Asylentscheid erhalten haben und die nun teilweise schon 4 Jahre im Flüeli ausharren, sind die Bündner Kriterien für die Prüfung als Härtefall aber nicht erreichbar. Da die Nothilfe langfristig krank macht, ist es besonders wichtig, dass der Kanton Graubünden auch für diese Personengruppe nach Lösungen sucht.

Bündner Kriterien im Jahr 2011 für die Prüfung als Härtefall
Bis Mitte März 2011
► „Informationsblatt“ des Amtes für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden vom 03.06.2009 (pdf 58KB)
Ab Mitte März 2011
► „Informationsblatt“ des Amtes für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden vom 15.03.2011 (pdf 9KB)

Dr. Marc Spescha wurde vom Verein Miteinander Valzeina um eine juristische Stellungnahme zur aktuellen Bündner Härtefallpraxis im Lichte der bundesrechtlichen Vorgaben und der bundesgerichtlichen Rechtssprechung gebeten.
Fazit: Die Bündner Kriterien für die Härtefallprüfung sind unangemessen einschränkend.
► Stellungnahme von Dr. Marc Spescha vom 12.02.2012 zur Bündner Praxis zur Härtefallregelung (pdf 46KB)