«Nimal», ein Tamile aus Sri Lanka, ersuchte im Januar 2009 in der Schweiz um Asyl. Noch während des Asylverfahrens bekam er im Frühling 2014 eine Zusage für eine Lehrstelle. Die Bewilligung zum Antritt der Lehre wurde vom Migrationsamt des Kantons Graubünden jedoch mit der Begründung verweigert, dass ein Lehrstellenantritt für Personen mit N-Bewilligung nicht möglich sei. Der Rechtsvertreter von «Nimal» stellte daraufhin ein Härtefallgesuch gemäss Art. 14 Abs. 2 AsylG. Trotz Vorliegens der erforderlichen Härtefallkriterien, weigerte sich das kantonale Migrationsamt das Gesuch zu behandeln.
Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht Ostschweiz, 08.12.2014  ► Fall 269