«Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.» Die Bewegungsfreiheit ist ein Grundrecht und wird in Art. 10 Abs.1 der Schweizer Bundesverfassung garantiert. Trotzdem wird dieses Recht für einen Teil der Bevölkerung drastisch eingeschränkt: für Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus. Um dieses Unrecht anzuprangern, lanciert Solidarité sans frontières zusammen mit anderen Organisationen unter dem Titel «Zwischen uns keine Grenzen» eine Kampagne für die Bewegungsfreiheit.

Kampagne für die Bewegungsfreiheit für alle! ► Link