Pressemitteilung des Präsidiums der Schweizer Bischofskonferenz
Es gehört zum Grundauftrag der Kirchen, Menschen in Not zu helfen.
Diese Hilfe geht weiter als Schutz und Hilfe von Rechts wegen. In der jüngeren Vergangenheit wurden jedoch Menschen verurteilt, weil sie Menschen in Not – unabhängig von ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus – Schutz und Unterstützung gewährt haben. Das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz verfolgt mit Sorge die zunehmende strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die anderen Menschen in Not helfen, und unterstützt die Parlamentarische Initiative 18.461 «Solidarität nicht mehr kriminalisieren», die in Kürze in den eidgenössischen Räten behandelt wird.
Schweizer Bischofskonferenz, Mediencommuniqué, 05.11.2019 ► lesen