Das neue Asylverfahren ist am 1. März 2019 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt werden die Verfahren beschleunigt durchgeführt und finden dezentralisiert in sechs Asylregionen statt. Die Asylsuchenden erhalten in den neuen Verfahren zudem eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung.
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