Um das Asylverfahren effizient zu gestalten, legt das Staatssekretariat für Migration fest, welche Asylgesuche prioritär behandelt werden. Gesuche der 1. Priorität – voraussichtlich schwach begründete Asylgesuche – werden schnellstmöglich behandelt. Bei Gesuchen der 2. Priorität – mutmassliche Bleibefälle – werden die ältesten Fälle zuerst behandelt; für neue Gesuche muss derzeit deshalb mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.
Staatssekretariat für Migration SEM, Behandlungsstrategie ► Link