Im Rahmen der Dublin-Bestimmungen darf die Schweiz wieder Familien mit minderjährigen Kindern nach Italien überstellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Referenzurteil abschliessend entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht begründet die nun wieder möglichen Überstellungen mit Italiens Anerkennung der Familieneinheit und der Zusicherung einer familiengerechten Unterbringung.
SRF News, 22.10.2021 ► Link