Die Eingrenzung auf einen bestimmten Aufenthaltsrayon kann gegenüber weggewiesenen ausländischen Personen auch dann verfügt werden, wenn zwar keine zwangsweise Ausschaffung, aber eine freiwillige Rückkehr in das Heimatland möglich ist.
Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des Staatssekretariats für Migration (SEM) gut.
SRF News, 08.12.2017 ► Link

Bundesgericht Urteil 2C_287/2017 ► link