Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem zur Publikation bestimmten Urteil die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) aktuell namentlich bei tibetischen Asylsuchenden eingesetzten «Länder- und Alltagswissenstests» untersucht. Im vorliegenden Fall genügt die Herkunftsabklärung des SEM für eine Person tibetischer Ethnie, deren angebliche Sozialisation in der Volksrepublik China bezweifelt wird, den Anforderungen an die Untersuchungspflicht und an die Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht. Das Gericht hebt den Entscheid der Vorinstanz auf und weist das Verfahren zum neuen Entscheid an das SEM zurück.
Medienmitteilung, 12. Juni 2015 ► lesen (pdf 78KB)
Urteil E-3361-2014 ► lesen (pdf 221KB)