Nothilfe beziehende Personen aus altrechtlichen Asylverfahren erhalten keine zweite Chance auf eine reguläre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Der Ständerat hat am Dienstag einen im März vom Nationalrat angenommenen Vorstoss mit dieser Stossrichtung abgelehnt. Er ist damit erledigt.
SDA-Meldung Bern, 12.09.2023 ► Link