Für die Personengruppe Asylverfahren abgeschlossen wurde vom Migrationsamt Graubünden im 2013 kein Härtefallgesuch nach Art. 14 Abs. 2 AsylG dem BFM zur Prüfung unterbreitet.
► Statistik Härtefälle nach Kantonen 2013 (pdf 50KB)

Bündner Kriterien ab November 2013 für die Prüfung als Härtefall
► „Informationsblatt“ des Amtes für Migration und Zivilrecht Graubünden vom 27.11.2013 (pdf 13KB)