Die Kantone sind zuständig dafür, Personen aus dem Asylbereich Sozialhilfeleistungen oder Nothilfe zu entrichten. Einige Kantone haben diese Aufgabe an die Gemeinden delegiert oder externe Dienstleister damit betraut. Der Bund gilt den Kantonen ihre Kosten für die Sozial- und Nothilfe mit Pauschalen ab.