Gemäss Art. 27 des eidgenössischen Asylgesetzes werden alle Personen, welche in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, für die Dauer des Verfahrens anhand eines festgelegten Schlüssels auf die Kantone verteilt. Der Kanton Graubünden hat 2.7 Prozent der Asylsuchenden aufzunehmen.
Folgende Aufnahme- beziehungsweise Aufenthaltszahlen von Asylsuchenden ergaben sich dadurch für den Kanton Graubünden in den letzten Jahren:
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Quelle: aus der Botschaft der Regierung an den Grossen Rat vom 24. Februar 2015