Der Bundesrat hat einer Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) zugestimmt. Ab dem 1. August 2011 sollen gemäss Art. 92d KVV alle Nothilfeberechtigten obligatorisch krankenversichert werden. Abgewiesene Asylsuchende und Asylsuchende mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid bleiben somit bis zu ihrer Ausreise aus der Schweiz der obligatorischen Krankenversicherung unterstellt 
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