Ein abgewiesener Asylsuchender soll 100 Tage nach seiner Einreise spätestens wieder ausreisen. Dafür würde den Asylsuchenden im beschleunigten Verfahren Rechtsbeistand zustehen.
Südostschweiz, 24.11.2012 ► lesen (pdf 266KB)
Medienmitteilungen, BFM, 23.11.2012, Schlussbericht zur Neustrukturierung im Asylbereich liegt vor. ► Link
Eckwerte der Neustrukturierung im Asylbereich ► Link
Schlussbericht der Arbeitsgruppe Bund / Kantone ► Link