Regierungsrätin Barbara Janom Steiner liess die Zwangsausschaffung einer Kurdenfamilie Mitte Juli 2010 nach Syrien untersuchen und ist zum Schluss gekommen, es sei seitens der Behörden alles korrekt verlaufen. Doch die Aussagen des untersuchenden Anwalts wie auch diejenigen der Regierungsrätin sind widersprüchlich und zum Teil sogar falsch. Die Untersuchung ist nicht transparent, da weder Aufzeichnungen der Überwachungskamera im Gefängnis Sennhof Chur noch der Abschlussbericht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Prättigauer und Herrschäftler vom 8.10.2010 ► lesen (jpg 201KB)