Südostschweiz vom 28.08.2008, von Peter Simmen.
Abgewiesenen Asylbewerbern wird in Graubünden die Möglichkeit verwehrt, über die Härtefallregelung um eine Aufenthaltsbewilligung nachsuchen zu können. Damit missachte der Kanton rechtsstaatliche Standards, kritisiert ein Experte. ► lesen (pdf 201KB)