Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht mehr mit ihren Eltern in Ausschaffungshaft untergebracht werden. Die gesetzliche Grundlage fehle, so der Bundesrat. Nun müssen einige Kantone ihre Praxis anpassen.
SRF News, 21.10.2018 ► Link
Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht mehr mit ihren Eltern in Ausschaffungshaft untergebracht werden. Die gesetzliche Grundlage fehle, so der Bundesrat. Nun müssen einige Kantone ihre Praxis anpassen.
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