Im Asylverfahren werden Asylsuchende aufgrund zahlreicher zufälliger Umstände nicht zwingend gleich behandelt. Wie verschiedene Fälle belegen, können die Faktoren Glück und Mensch das Zünglein an der Waage spielen. Umso mehr ist eine hohe Sorgfalt gefragt, um der Rechtssicherheit und dem Grundsatz der Gleichbehandlung Geltung zu verschaffen.
Schweizerische Flüchtlingshilfe, Fakten statt Mythen, 19.07.2017 ► Link