Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) zieht in ihrem heute veröffentlichten Bericht Bilanz betreffend die im Zeitraum von Mai 2013 bis April 2014 begleiteten 26 Zuführungen und 52 zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg. Als positiv zu bezeichnen ist, dass im Berichtszeitraum keine weiteren Fälle zwangsweiser Verabreichung von Beruhigungsmitteln beobachtet wurden. Hingegen sollte die teilweise eingesetzte vorbeugende Vollfesselung nach Ansicht der Kommission nur in Fällen körperlich manifestierter Renitenz angewendet werden. Als weiterhin bedenklich stuft die Kommission die unterschiedlichen Praktiken der Kantone bei der Anhaltung und Zuführung von Rückzuführenden sowie die lückenhafte Weitergabe von medizinisch relevanten Informationen ein. Sie begrüsst aber die auf Ebene der KKJPD derzeit laufenden Bemühungen mit Blick auf eine schweizweite Harmonisierung in diesen Bereichen.
Medienmitteilungen, NKVF, 08.07.2014 ► Link