Für die Personengruppe Asylverfahren abgeschlossen wurde vom Migrationsamt Graubünden im 2018 kein Härtefallgesuche nach Art.14 Abs.2 AsylG dem SEM zur Prüfung unterbreitet.
► Statistik Härtefälle Graubünden vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 (pdf 16KB)
Leider ist der Kanton Graubünden weiterhin nicht bereit die Kriterien für die Härtefallprüfung so anzupassen, dass auch Personen in der Langzeit-Nothilfe diese erfüllen könnten.
Aktuelle Bündner Kriterien für die Prüfung als Härtefall.
► „Informationsblatt“ des Amtes für Migration und Zivilrecht Graubünden ab 24.07.2018 (pdf 24KB)